
Mietrecht Düsseldorf
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Der Mietvertrag muss von anderen Rechtsverhältnissen abgegrenzt werden. Dabei kann es sich um Genossen- schaftswohnungen, Pacht, Leihe, dingliches Wohnungsrecht, Franchising und Immobilienleasing und gemischte Verträge wie Beherbergungsvertrag, Reisevertrag, Heimvertrag, Gestattungs- vertrag oder sonstige Verträge handeln.
Die schuldhafte Verletzung von Aufklärungspflichten ist ein typischer Fall für die Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Derartige Pflichten bestehen sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.
Das AGG findet nur Anwendung, wenn es sich bei der Vermietung um ein so genanntes Massengeschäft handelt. Das soll in der Regel nicht der Fall sein, wenn der Vermieter nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
fordern.